Rechtsprechung
BVerwG, 04.12.1974 - II B 55.74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Irrevisibilität von Einzelfallfragen
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 28.05.1974 - IV B 46.73
- BVerwG, 04.12.1974 - II B 55.74
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.1969 - II B 50.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - II B 55.74
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift hat eine Rechtssache nur darin, wenn sie eine grundsätzliche und höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 22. Januar 1970 - BVerwG II B 50.68 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - II B 55.74
In bezug auf diesen Zulassungsgrund erfordert die durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmte Darlegungspflicht, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund eingeführt wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).